Best-Practice-Empfehlung

Ohne Opt-In geht zukünftig (fast) nichts mehr

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Die zahlreichen Datenschutzskandale der letzten Zeit – von Lidl bis aktuell zur Berliner Landesbank – haben die Politik auf den Plan gerufen. Nach dem Datenschutzgipfel im Bundesinnenministerium im Herbst hat die Bundesregierung am 10. Dezember ihren Entwurf für ein geändertes Bundesdatenschutzgesetz beschlossen. Dabei handelt sich bei den derzeit in der Diskussion stehenden Regelungen lediglich um einen Gesetzentwurf, d.h. momentan ist noch keine dieser Regelungen in Kraft. Wir möchten Ihnen im Folgenden kurz und auch für Nichtjuristen verständlich die wichtigsten geplanten Änderungen des Bundesdatenschutz-gesetzes und deren Auswirkung auf das E-Mail-Marketing vorstellen.

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