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Es muss nicht immer Opt-In sein...


Die Einhaltung der zahlreichen Anforderungen an rechtskonforme E-Mail-Werbung stellt Versender vor immer größere Herausforderungen. Für E-Mail-Werbung im Rahmen bestehender Kundenbeziehungen sieht der Gesetzgeber jedoch eine Ausnahmeregelung vor, die die Nutzung von Kundendaten für E-Mail-Werbung erheblich erleichtert. Die Nutzung dieser Ausnahmeregelung kann Ihren E-Mail-Adressverteiler und Ihre Conversionraten sprunghaft wachsen lassen. Bestandskunden bieten zudem ein enormes Potential für Cross- und Up-Selling – und der Gesetzgeber hilft auch noch dabei, dieses Potential durch E-Mail-Marketing optimal zu erschließen. Dieser Artikel zeigt Ihnen, wie Sie sich die rechtlichen Spielräume zunutze machen können.



